Preise 2024
für 2 Personen, jede weitere PersonTyp A | Typ B | Typ C | |
01.05.2024 01.06.2024 |
€ 65 - 70 | € 65 | € 54 - 57 |
02.06.2024 28.06.2024 |
€ 68 - 72 | € 68 | € 58 - 62 |
29.06.2024 12.10.2024 |
€ 72 - 77 | € 72 | € 62 - 68 |
13.10.2024 03.11.2024 |
€ 60 - 64 | € 60 | € 54 - 57 |
Die Ortstaxe von € 2.80 ist NICHT im Preis inbegriffen.
Hunde sind uns in den 2 Wohnungen mit Parkettboden gerne willkommen(€ 7.00 pro Hund).
Bitte den Hund nicht alleine in der Wohnung lassen.
Endreinigung € 39.- und Strom laut Zähler (ca. € 10.-/Woche).
Die Bettwäsche können Sie mitbringen oder wir stellen sie gerne gegen einen Aufpreis von € 15.00 pro Person. Hand- und Badetücher, Küchentücher und Tischwäsche sind vorhanden, auch als Reserve.
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch die frischen Brötchen vor die Wohnungstür.
Hunde sind uns in den 2 Wohnungen mit Parkettboden gerne willkommen
Bitte den Hund nicht alleine in der Wohnung lassen.
Endreinigung € 39.- und Strom laut Zähler (ca. € 10.-/Woche).
Die Bettwäsche können Sie mitbringen oder wir stellen sie gerne gegen einen Aufpreis von € 15.00 pro Person. Hand- und Badetücher, Küchentücher und Tischwäsche sind vorhanden, auch als Reserve.
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch die frischen Brötchen vor die Wohnungstür.
Freie Termine 2024
Typ A | Typ B | Typ C |
14.04. - 11.06. | 14.04. - 29.05. | 14.04. - 04.06. |
05.05. - 04.06. | 14.04. - 04.06. | 17.06. - 02.07. |
26.06. - 03.07. | 19.06. - 16.07. | 17.07. - 27.08. |
19.06. - 02.07. | 28.08. - 18.09. | 16.09. - 31.10. |
31.07. - 31.10. | 15.09. - 31.10. | |
04.08. - 31.10. |
Aktualisiert am 04.01.2022
Die Ortstaxe
Mit 1. Jänner 2014 wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Diese beträgt für 3-Sterne-Betriebe€ 2.80 / Person & Nacht . Kinder und Jugendliche unter
14 Jahre sind von der Abgabe befreit.
Mit 1. Jänner 2014 wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Diese beträgt für 3-Sterne-Betriebe